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트레이닝을 통해 이루고 싶은 주목적은 무엇입니까?

  • 아주 많이 충분함 알지 못함 약간 아무 것도 없음
  • 나의 신체 자각하기 1 2 3 4 5
  • 하루 스트레스를 없애고 릴렉스 하세요 1 2 3 4 5
  • 이상적인 몸무게를 실현하세요 1 2 3 4 5
  • 몸짱이 되어 보세요 1 2 3 4 5
  • 건강 유지를 위해 신체적 활동을 하세요 1 2 3 4 5
  • 생활의 질을 높이도록 꾸준히 운동하세요 1 2 3 4 5
  • 나의 근육량 늘리기 1 2 3 4 5
  • 나의 신체에 감사하고 성공하기 위해 1 2 3 4 5
  • 내가 연습하는 스포츠를 위해 트레이닝 1 2 3 4 5
  • 나의 스포츠 능력을 향상시키려고 1 2 3 4 5
  • 의미있는 시간활용 및 재미 1 2 3 4 5
  • 새로운 사람을 만나고 경험을 쌓기 위해 1 2 3 4 5

당신의 삶에서 또한 중요한 것은....

  • 아주 많이 충분함 알지 못함 약간 아무 것도 없음
  • 신체적 균형과 심리적 안정을 위해 1 2 3 4 5
  • 자신과 남들로부터 고마움을 느끼기 위해 1 2 3 4 5
  • 적절한 몸상태를 느끼기 위해 1 2 3 4 5
  • 스스로를 통제하고 존중 받을 수도록 성공하기 위해 1 2 3 4 5
  • 신체적 능력 향샹을 위해 1 2 3 4 5
  • 다른 사람들과 교감하고 즐거운 활동을 즐기기 위해 1 2 3 4 5

운동할 때 어떤 활동을 더 하고 싶으십니까?

  • 아주 많이 충분함 알지 못함 약간 아무 것도 없음
  • 스트레칭과 유연성 트레이닝 1 2 3 4 5
  • 몸 만들기 운동 1 2 3 4 5
  • 런닝기구를 통한 유산소운동 1 2 3 4 5
  • 프리 웨이트 기구를 통한 근력 강화 1 2 3 4 5
  • 트레이닝과 관련된 특정 스포츠 1 2 3 4 5
  • 그룹 활동의 낮은 효과 1 2 3 4 5

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Aspiration Finder©
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Datenschutzerklärung HolstenTherme mywellness

§ 1 Erhebung personenbezogener Daten

(1) Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung der mywellness App oder Technogym App der Firma Technogym SPA.

 

Zur Erbringung der Dienstleistung werden Daten elektronisch gespeichert und zur Auftragsdatenverarbeitung an Dritte, soweit zur Leistungserbringung nötig, elektronisch an Technogym S.p.A. übermittelt um Ihnen Kursbuchungen, Trainingsplanerstellung und Trainingsaufzeichnung mittels TGS- Schlüsselsystem,  mywellness App oder Technogym App zur ermöglichen.

Hierzu zählen insbesondere Pflichtangaben, wie Name, Vorname, E-Mail, Geburtsdatum, Geschlecht sowie Handy/Telefonnummer.

 

Nutzung von mywellness CRM in der Holstentherme werden folgende Daten in mywellness hinterlegt: Status, Startdatum und Nutzergruppe zur Einteilung der einzelnen Sparten (FitnessStudio, ErlebnisBad, Aquafitness)
Für Benachtigungen zu Serviceleistungen, Neuigkeiten aus dem Club , Unterschtzüung des Trainingserlebnisses und zur Motivation, sowie Umfragen aus dem Technogym Ökosystem werden zur Einwilligung in diesen Service ,E-Mails an die registrierte E-Mail Adresse in mywellness CRM gesendet. Bei der Registrierung in der Technogym App haben die Kunden die Möglichkeit zu wählen, welche Benachrichtigungen Sie erhalten:

Serviceleistungen sind Informationen rund um den Besuch der HolstenTherme: z.B. wie funktioniert mein Armband oder Clubkarte, oder welche Serviceleistungen sind in deinem Vertrag enthalten
Neuigkeiten aus dem Club sind alle Informationen rund um Veranstaltungen, Challenges, und Kurse, sowie das Angebot der HolstenTherme.
Zur Unterstützung des Trainingserlebnisses werden Mitteilungen versendet, die den Kunden motivieren sollen seinen persönlichen Gesundheitszustand weiter zu verbessern und stetig weiterzu entiwcjkeln. Außerdem gibt es Tipps rund um das Training. 
Umfragen werden vorrangig zur Weiterentwicklung des Angebotes erstellt.


 

 

Zur weiteren Erbringung der Dienstleistung Trainingsplanerstellung und Nutzung der Trainingsaufzeichnung mittels TGS- Schlüssel ist die freiwillige Erfassung von biometrischen Daten, Anamnesebogen (Gesundheitsdaten) und Assessment notwendig. Soll die erweiterte Dienstleistung ErnährungsCoaching durchgeführt werden, wird hierfür ein spezieller freiwilliger Fragebogen zu Ernährungsgewohnheiten aufgenommen.

 

(2) Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist

 

HolstenTherme GmbH

Norderstraße 8

24568 Kaltenkirchen

 

Tel: 04191/9122-0

Fax: 04191/9122-22

Kontakt: info@holstentherme.de

Internet: www.holstentherme.de

 

Geschäftsführer: Stefan Hinkeldey

 

Handelsregister-Nr.: HRB 2693-B

Registergericht: Amtsgericht Kiel

USt-Id.-Nr.: DE 134 887 323

 

(siehe unser Impressum). [Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@holstentherme.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

 

§ 2 Ihre Rechte

(1) Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

– Recht auf Auskunft,

– Recht auf Berichtigung oder Löschung,

– Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,

– Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,

– Recht auf Datenübertragbarkeit.

(2) Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.

 

§ 3 Registrierung in der mywellness App

Auf Wunsch kann sich das Mitglied im online Kundenportal (mywellness.com) oder in der mywellness App von Technogym S.p.A.  anmelden. Es gilt die Datenschutzrichtlinie der Technogym S.p.A., einem in Italien ansässigen und amtlich als Aktiengesellschaft eingetragenen Unternehmen, geschäftsansässig in der Via Calcinaro n. 2861 in 47522 Cesena (FC). Für weitere Informationen finden Sie die vollständige Datenschutzrichtlinie von mywellness hier:

https://mywellness.com/cloud/Terms/Privacy

§ 4 Änderung der Daten

Der Nutzer kann jederzeit seine gespeicherten Daten im Kundenportal

(mywellness.com) und in der mywellness App passwortgeschützt einsehen, ändern, löschen sowie hinzufügen. Der Nutzer kann jederzeit die der HolstenTherme erteilte Einwilligung zur Datenerhebung- und Verwendung in der Software mywellness.com ohne Angabe von Gründen widerrufen. Pflichtangaben zur Durchführung eines Clubvertrages sind hiervon ausgenommen. Eine Nutzung des elektronischen Trainingsplanes (Schlüsselsystem) oder der Kursbuchung ist dann nicht mehr möglich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nutzungsordnung der HolstenTherme GmbH

 

 

§ 1 Ordnung

 

  1. Diese Nutzungsordnung ist für alle Gäste der HolstenTherme GmbH verbindlich. Beim Übergang zum Warmwasser-Freibad gilt die gesonderte Nutzungsordnung, welche beim Zugang zum Freibad veröffentlicht ist.

 

  1. Mit dem Einchecken erkennt jeder Gast die Bestimmungen der Nutzungsordnung sowie alle sonstigen, zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung, erlassenen Anordnungen an.

 

  1. Bei Gruppenbesuchen und Gemeinschaftsveranstaltungen trägt der zuständige Gruppenleiter oder Vertreter des Veranstalters eine Mitverantwortung für die Teilnehmer.


 

§ 2 Gäste

 

  1. Die Benutzung der HolstenTherme GmbH steht grundsätzlich jedermann frei.

 

  1. Ausgeschlossen sind Gäste, die z.B. unter Einfluss berauschender Mittel stehen oder unter ansteckenden Krankheiten leiden. Gästen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen, Herzkreislauf- und Epilepsieerkrankungen sowie geistig Behinderten sind die Benutzung und der Aufenthalt nur gemeinsam mit einer verantwortlichen Begleitperson gestattet.

 

  1. Kinder unter 7 Jahren sind nur in Begleitung Erwachsener zugelassen, ebenfalls Kinder unter 12 Jahren, die Nichtschwimmer sind. Entsprechendes gilt für Menschen mit Beeinträchtigungen, die sich ohne Hilfe im Wasser nicht sicher aufhalten oder bewegen können. Die Begleitpersonen sind für die Aufsicht verantwortlich.

 

  1. Ab 20:00 Uhr ist der Aufenthalt Jugendlichen unter 18 Jahren nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Betroffene müssen die HolstenTherme um 20:00 Uhr verlassen. Für Betroffene ist der letzte Einlass um 19:15 Uhr möglich.

 

  1. Tätowierungen am Körper, welche nach § 86 a des Strafgesetzbuches verstoßen, müssen abgedeckt werden und dürfen zu keinem Zeitpunkt des Besuches öffentlich gezeigt werden.

 

  1. Tiere jeglicher Art haben keinen Zutritt und dürfen nicht mitgeführt werden.

 

  1. Die Mitarbeiter können, wenn sie im Interesse der übrigen Besucher oder eines ungestörten Betriebsablaufes begründeten Anlass sehen, Gästen den Zutritt zur HolstenTherme GmbH versagen.
     
  2. Die Mitarbeiter der HolstenTherme GmbH üben gegenüber allen Gästen das Hausrecht aus. Alle Gäste, die gegen die Hausordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft von der Benutzung der HolstenTherme GmbH ausgeschlossen werden.
     
  3. Die Geschäftsführung kann ein generelles Hausverbot aussprechen.

 

§ 3 Eintritt

 

  1. Das Einchecken mit dem jeweiligen Eintritts-Tarif erfolgt an der Rezeption oder einem autorisierten Zugang (Sportbecken-Drehkreuz, Quick Check-In). Die Bezahlung erfolgt in der Regel beim Verlassen der HolstenTherme GmbH. Die HolstenTherme hat das Recht, die Bezahlung der Eintritts-Tarife und bis dahin aufgelaufene Nebenkosten bereits beim Check-In (Zutritt) ohne Begründung einzufordern.
     
  2. Jeder Gast erhält ein elektronisches Medium, das Chip-Armband. Das Chip-Armband ist innerhalb der HolstenTherme GmbH so wertvoll wie Bargeld. Deshalb ist es immer am Körper zu tragen, damit es vor Diebstahl und Missbrauch bestens geschützt ist. Für Clubgäste der HolstenTherme GmbH gelten personalisierte Clubkarten, die ebenfalls wie das Chip-Armband zu behandeln sind.

 

Bei Nichteinhaltung dieser Vorgabe liegt bei einem Verlust des jeweiligen Mediums ein schuldhaftes Verhalten des Nutzers vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Nutzer.

 

  1. Bei Verlust des Chip-Armbandes ist die Rezeption sofort – unter Angabe der notwendigen Informationen (Schranknummer) – zu informieren, damit Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden können. Der Gast ist verpflichtet, sofort den fälligen Betrag zu bezahlen und er erhält ein neues Chip-Armband.

 

  1. Bei Verlust des Chip-Armbandes beträgt die vom Gast zu übernehmende anteilige Gebühr für Material- und Arbeitskosten € 10,00. Bei Auffinden des Chip-Armbandes wird die Gebühr an den Gast zurückerstattet. Zu diesem Zwecke ist das Formular „Schlüssel-verlust“ auszufüllen. Dem Badegast ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

 

  1. Wenn bei Verlust des Chip-Armbandes die Schrank- und Schlüsselnummer nicht ermittelt werden kann, ist der Badegast verpflichtet, die dadurch tatsächlich entstandenen Kosten durch etwaige Aufbuchungen zu übernehmen. Der vom Schlüsselverlust betroffene Badegast verpflichtet sich, Name, Anschrift und Personalausweisnummer zu benennen. Am darauf folgenden Werktag werden die nachweisbaren Kosten durch den Schlüsselverlust in Rechnung gestellt.

 

  1. Fällt das elektronische Kassen-System vorübergehend oder dauerhaft aus und der Gast ist bereits eingecheckt worden, so ist der Gast beim Verlassen des Bades verpflichtet, die in Anspruch genommenen Leistungen an der Rezeption anzugeben.

 

  1. Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis unter 18 Jahren dürfen die SaunaWelt nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten bzw. einer volljährigen Aufsichtsperson besuchen. Kinder unter 5 Jahren haben keinen Zutritt.

 





 

§ 4 Eintrittspreise, Gutscheine und Angebote
 

  1. Die aktuellen Eintrittspreise sind in der HolstenTherme und im Internet unter www.holstentherme.de öffentlich bekannt gegeben. Die HolstenTherme akzeptiert Barzahlung, EC-Karten und die gängigen Kreditkarten.

 

  1. Die Gültigkeit der von der HolstenTherme ausgestellten und verkauften Gutscheine entspricht der gesetzlichen Regelung (3 Jahre mit Beginn des 01.01. des Folgejahres nach Kauf). Darüber hinaus gewährt die HolstenTherme folgende Kulanz: 5 Jahre Gültigkeit ab Kaufdatum. 
     
  2. Die angegebenen Luft- und Wassertemperaturen können geringfügig abweichen. Zu berücksichtigen ist auch, dass die „gefühlte Temperatur“ ein abweichendes Temperaturgefühl vermitteln kann.

 

  1. Die Solltemperaturen sind im ErlebnisBad und in der SaunaWelt veröffentlicht. Alle Angaben (Luft, Wasser, Saunen) sind Richtwerte und sind aufgrund der thermodynamischen Zusammenhänge gewissen Schwankungen unterworfen.

 

  1. Der technisch oder organisatorisch bedingte Ausfall von einzelnen Wasserattraktionen und Angeboten berechtigt nicht zur Reduzierung des Eintrittspreises. Ausfälle werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt per Aushang an der Rezeption bekannt gegeben.

 

  1. Angebotsreduzierungen und Temperatursenkungen im Rahmen von gesetzlichen Verordnungen z.B. zu Energie-Einsparungen und/oder eigenen Maßnahmen im Zuge massiver begründbarer Energiebezugspreiserhöhungen sind zulässig. Etwaige Maßnahmen werden vor Betreten der Holstentherme bekannt gegeben.

 

 

 

§ 5 Öffnungszeiten

 

  1. Die Öffnungszeiten der einzelnen Abteilungen sind in der HolstenTherme GmbH und im Internet unter www.holstentherme.de öffentlich bekannt gemacht.

 

 

§ 6 Badezeiten

 

  1. Der letzte Eintritt ist bis 60 Minuten vor Betriebsschluss möglich.

 

  1. Die Besuchszeit endet beim Verlassen der HolstenTherme GmbH. Spätestens 15 Minuten vor dem täglichen Betriebsschluss müssen die Gäste sich zu den Umkleiden begeben und die HolstenTherme umgehend, spätestens zum Ende der Öffnungszeit pünktlich verlassen.

 

  1. Die Geschäftsführung der HolstenTherme GmbH kann bei starkem Besuch oder bei besonderen Anlässen, z.B. aus technischen Gründen, die Badezeit allgemein oder für einen bestimmten Bereich beschränken.


 

§ 7 Nutzung

 

  1. Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schadenersatz. Die Höhe des Schadenersatzes wird je nach Schadenumfang, gegen Nachweis, von der Geschäftsführung festgesetzt. Der Schadenersatz ist sofort zu entrichten.

 

  1. Findet ein Gast die ihm zugewiesenen Räume verunreinigt oder beschädigt vor, so wird er gebeten, dies sofort dem Personal mitzuteilen. Mängel und nachträgliche Beschwerden oder Einsprüche begründen keine Ansprüche gegen die HolstenTherme GmbH.

 

  1. Fahrzeuge sind auf eigene Gefahr auf den hierfür vorgesehenen und ausgeschilderten Parkplätzen der HolstenTherme GmbH abzustellen. Parkplätze direkt gegenüber der HolstenTherme GmbH befinden sich im Eigentum der Stadt Kaltenkirchen.

 

  1. Die ausgeschilderten Parkplätze der HolstenTherme unterliegen der StVO – Straßenverkehrs-Ordnung.


 

§ 8 Verhalten

 

  1. Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

 

  1. Die Kleiderschränke sind zur Sicherung der abgelegten Kleidung durch die Gäste zu verschließen. Die Schlüssel bzw. das Medium müssen am Körper getragen werden.

 

  1. Die Nichtschwimmer dürfen nur die für sie bestimmten Nichtschwimmerbecken benutzen. Dieses sind die Innen- und Außen-Thermen-Becken mit einer maximalen Wassertiefe von 1,35 m, und in der KinderKaribik bis zu 75 cm. Insbesondere dürfen Kleinkinder nur unter Aufsicht eines Erwachsenen die Planschbecken benutzen.
    Das 25 m Sportbecken mit einer Wassertiefe von 1,80 m ist ausschließlich schwimmkundigen Gästen vorbehalten.

 

  1. Nicht gestattet ist u.a.:

 

· die unbefugte Nutzung des Notfallknopfes;

· durch groben Unfug andere Gäste zu gefährden;

· vom seitlichen Beckenrand, von den Felsen oder von den Brücken in die Becken zu springen;

· auf den Beckenumgängen zu rennen;

· andere Gäste durch nicht geregelte sportliche Übungen und Spiele zu belästigen;

· Ball zu spielen ohne Erlaubnis der Aufsicht;

· auf die Felsen und Felseninseln zu klettern;

· Notausgänge mit Liegen und anderen Gegenständen zu verstellen;

· Lärmen;

· der Betrieb von Rundfunkgeräten, Musikinstrumenten, Abspielgeräten mit Lautsprecher usw.;

· Rauchen (Zigaretten, E-Zigaretten o. ä.) in sämtlichen Räumen sowie in den Außenbereichen mit Ausnahme der ausgeschilderten Raucherbereiche. Das Rauchen von CBD Ölen ist aufgrund der Belästigung anderer Gäste nicht gestattet.

· Ausspucken auf den Boden oder in das Poolwasser;

· das Rasieren, Haare zu färben, Pedi- oder Maniküre o.ä. ;

· das Mitbringen von Glas und sonstigen zerbrechlichen Gegenständen, Waffen und Werkzeugen;

· das Mitbringen von Lebensmitteln und Getränken.

 

  1. Im Wildwasserkanal ist nicht gestattet:

 

· gegen die Strömung zu schwimmen;

· andere beim Durchschwimmen zu behindern oder zu gefährden.

 

  1. In den Wasserrutschen ist nicht gestattet:

 

· zu rutschen, bevor die Signalampel durch Zeichen die Erlaubnis gibt;

· mit dem Kopf nach vorne zu rutschen;

· von unten in die Röhre zu steigen;

· sich in der Röhre festzuhalten (Gefahr der Staubildung!);

· das Mitführen von Gegenständen (Bälle, Taucherbrillen, Schwimmflossen, Luftmatratzen o.ä.).

 

  1. Die Benutzung der Rutschen erfolgt auf eigenes Risiko! Die zulässigen Benutzungsarten bestimmen die Piktogramme am Zugang. Rutschen, insbesondere häufiges und unvorschriftsmäßiges Rutschen, kann zu einer Beschädigung der Badebekleidung führen. Rutschen ist nicht zulässig für Gäste mit gesundheitlichen Einschränkungen, z.B. bei Herz- und Kreislaufschwächen. Zum Rutschen bitte Brillen, Kontaktlinsen, Schmuck usw. ablegen.
     
  2. Das Aufmerksam machen der Gäste auf Fehlverhalten – obliegt außer bei Gefahr im Verzug – ausschließlich den Mitarbeitern der HolstenTherme GmbH und nicht anderen Gästen.
     
  3. Im Bereich der Innen- und Außen-Thermen-Becken werden Wasserattraktionen nach einem Zeitprogramm automatisch geschaltet. Der Badegast hat sich auch ohne separate Vorankündigung darauf einzustellen. Die Benutzung der Attraktionen und der Aufenthalt in ihrem Wirkungsbereich erfolgt auf eigene Gefahr.

 

  1.  In der SaunaWelt gelten erweiterte Regelungen (vgl. § 16).

 

  1.  Im SoleRelaxpool gelten erweiterte Regelungen (vgl. § 17).
     
  2.  Im FitnessStudio gelten erweiterte Regelungen (vgl. § 18).
     

 

§ 9 Betriebshaftung

 

  1. Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Badegäste. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Badegastes aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenfalls nicht für Schäden, die der Badegast aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Badegast regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen im Eintrittsgeld beinhalteten Veranstaltungen.


Die Haftungsbeschränkung nach Satz 2 gilt auch für die auf den Stellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.


 

  1. Aufsicht und Betreuung von Kindern, sonstigen Minderjährigen, Nichtschwimmern, behinderten Gästen und Gruppen sind nicht Aufgabe der HolstenTherme GmbH und ihrer Mitarbeiter, soweit nicht hierfür eigens vorgesehene und in Betrieb befindliche Einrichtungen benutzt werden oder im Einzelfall eine ausdrückliche Absprache getroffen wurde.

 

  1. Schwimmunkundigen oder im Schwimmen behinderte Gäste ist die Benutzung der Wasserbereiche, in denen sie sich nur schwimmend aufhalten können, nur in Begleitung und bei einer über die ganze Zeit des Wasseraufenthaltes andauernden, verantwortlichen Betreuung gestattet.

 

  1. Dem Badegast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte. Im Übrigen wird die Benutzung der Wertschließfächer empfohlen.

 

 

§ 10 Fundgegenstände

 

  1. Gegenstände, die in der HolstenTherme GmbH gefunden werden, sind beim Personal abzugeben und werden im hauseigenen Fundbüro verwahrt.
     
  2. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
     

 

§ 11 Wünsche und Beschwerden

 

  1. Etwaige Wünsche und Beschwerden der Gäste nehmen die einzelnen Abteilungsleiter bzw. deren diensthabende Stellvertreter entgegen. Sie schaffen, wenn möglich, sofort Abhilfe.

 

  1. Weitergehende Wünsche und Beschwerden nimmt die Geschäftsführung gerne entgegen.


 

§ 12 Aufsicht

 

  1. Die Aufsicht hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung der Nutzungsordnung zu sorgen. Den Anordnungen der Mitarbeiter ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Kindern in Begleitung Erwachsener liegt die Aufsichtspflicht bei den erwachsenen Begleitern.

 

  1. Die Mitarbeiter sind angewiesen, sich den Gästen gegenüber höflich und zuvorkommend zu verhalten. Die von der HolstenTherme GmbH autorisierten Mitarbeiter sind befugt, Gäste, die

 

· die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden,

· andere Gäste mutwillig belästigen,

· trotz Ermahnungen gegen Bestimmungen der Nutzungsordnung bzw. der Sauna-Regeln verstoßen oder

  • den Anweisungen der Aufsicht nicht Folge leisten,

 

aus der HolstenTherme GmbH zu verweisen. Zuwiderhandlungen können zu einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch führen.

 

  1. Den unter § 2.2 genannten Gästen kann der Zutritt zur HolstenTherme zeitweise oder dauernd untersagt werden.

 

  1. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld.


 

§ 13 Zutritt

 

  1. Der Zutritt mit Straßenschuhen ist nur in den Bereichen Eingangshalle, Umkleidebereiche und Sportbeckeneingang gestattet.
     
  2. Die Zuteilung der Garderobenbereiche erfolgt durch die Mitarbeiter. Ein Anrecht auf einen bestimmten Umkleidebereich besteht nicht.

 

  1. Private Schwimmlehrer sind zur gewerbsmäßigen Erteilung von Schwimmunterricht nicht bzw. nur mit besonderer Erlaubnis der HolstenTherme GmbH zugelassen.

 

  1. Der Besuch der HolstenTherme GmbH in größeren Gruppen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Geschäftsführung gestattet.

 

  1. Die HolstenTherme kann aufgrund von starkem Besucheraufkommen den Zutritt von unangemeldeten Gruppen untersagen.

 

  1. Die Zulassung von Schwimmvereinen, Schulklassen oder sonstigen geschlossenen Abteilungen wird von der Geschäftsführung besonders geregelt.

 

  1. Der Zugang zum Warmwasser-Freibad ist nur in Badekleidung gestattet. Es dürfen keine Taschen, Rucksäcke usw. mitgenommen werden. Diese müssen im Umkleideschrank der HolstenTherme verschlossen bleiben.




 

§ 14 Badekleidung

 

  1. Der Aufenthalt in der HolstenTherme GmbH ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber, ob eine Badekleidung diesen Anforderungen entspricht, trifft alleine die verantwortliche Aufsicht.

 

  1. Die Badekleidung darf in den Schwimmbecken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden.

 

  1. Aus Gründen der Hygiene und Sicherheit sollten Badeschuhe getragen werden.


 

§ 15 Körperreinigung

 

  1. Die Bade- und Saunaeinrichtungen dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden. Die Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.

 

 

§ 16 Regeln in der SaunaWelt

 

  1. Die Nutzung der Saunakabinen und Dampfbäder erfolgt textilfrei. Nach Beendigung des Saunabadens, und nach Nutzung der Pools oder der Duscheinrichtungen, ist ein Bademantel zu tragen. Das Tragen von Straßenkleidung ist untersagt.

 

  1. Die Benutzung der SaunaWelt richtet sich nach den durch Aushang bekannt gegebenen SaunaWelt-Tarifen.

 

  1. Die Benutzung der SaunaWelt geschieht auf eigene Gefahr. Der Benutzer hat sicherzustellen, dass er hierfür die körperlichen Voraussetzungen mitbringt. Im Bedarfsfall sollte hierzu vorher der Hausarzt befragt werden.

 

  1. Sämtliche Sitz- und Liegegelegenheiten in allen Aufenthaltsflächen und Ruheräumen dürfen nur mit einem trockenen Bademantel benutzt werden. Eigene Badeessenzen, Peelings usw. dürfen nicht verwendet werden.

 

  1. Es ist Gästen nicht erlaubt, Aufgüsse durchzuführen, Saunakabinen zu lüften oder Saunen zu heizen. Dieses wird ausschließlich von den Saunamitarbeitern der HolstenTherme GmbH ausgeführt. Im Weiteren wird für die Benutzung auf die Hinweisschilder verwiesen.
     
  2. Technische Einbauten z.B. Heizkörper, Lüftungseinlässe, Saunaheizgeräte/Öfen, Schutzgitter und Messfühler dürfen nicht mit Gegenständen/Handtüchern belegt werden (Brandgefahr).

 

  1. In sämtlichen Räumen der SaunaWelt ist Rauchen (Zigaretten, E-Zigaretten o. ä.) nicht gestattet, mit Ausnahme der ausgeschilderten Raucherbereiche.  Das Rauchen von CBD Ölen ist aufgrund der Belästigung anderer Gäste nicht gestattet.
     
  2. Das Reservieren von Sitz- und Liegeflächen mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen ist nicht gestattet. Falls Gegenstände zu diesem Zwecke dort abgestellt werden, dürfen diese vom Personal der HolstenTherme selbstständig entfernt werden.
     
  3. Mit Rücksicht auf das Ruhebedürfnis aller Gäste ist im gesamten Sauna- und Wellnessbereich auf Ruhe zu achten.
     
  4. Traditionell bestehen in Sauna und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen wie z.B. höhere Raumtemperaturen, heißere Fußböden, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Gast besondere Vorsicht.

 

  1. Taschen sind grundsätzlich in der Garderobe in den Umkleideschränken sowie in den  Taschendepots zu verwahren.

 

  1. Rollkoffer sind in der SaunaWelt wegen der störenden Geräusche und aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Diese sind im Umkleideschrank zu verwahren.

 

  1. Das Mitnehmen von Badeschuhen und Badebekleidung in die Saunakabinen ist nicht gestattet. In den Dampfbädern dürfen Badeschuhe getragen werden. Badebekleidung ist im Taschendepot der SaunaWelt zu verwahren.
     
  2. Handys & elektronische Medien sind spätestens beim Betreten der SaunaWelt stummzuschalten und im Wertschließfach zu verwahren. Das Telefonieren, Bild- und Tonaufnahmen sowie die Wiedergabe von Medien ist untersagt. Das Lesen mit elektronischen Medien, welche nicht fotofähig sind, ist in allen Ruhebereichen unter den zuvor beschriebenen Bedingungen zugelassen.
     
  3. Aus hygienischen Gründen ist das Duschen vor und nach dem Saunieren erforderlich.
     
  4. Das Mitbringen und Verzehren von eigenen Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
     
  5. Für das hygienische Saunieren sind 2 Handtücher notwendig. Ein Duschhandtuch für das Abtrocknen nach der Körpereinigung und ein ausreichend großes Liege- und Sitztuch für die Schwitzkammer, welches unter den gesamten Körper (einschließlich der Füße) zu legen ist.

 

  1. Das Springen vom Beckenrand in den Pool ist untersagt.

 

  1. Im La Mamounia werden Körper-Peelings und Gesichts-Masken (kostenpflichtig) gereicht. Die Entnahme der Peelings erfolgt ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Portionierungslöffeln. Nach dem Peeling sind die Sitzbänke abzuspülen. Peelings dürfen nicht außerhalb des Anwendungsraumes mitgenommen werden. Die Inhaltsstoffe entnehmen Sie bitte der Ausschilderung.
     
  2. Das Aufmerksam machen der Gäste auf Fehlverhalten – obliegt außer bei Gefahr im Verzug – ausschließlich den Mitarbeitern der HolstenTherme und nicht anderen Gästen.




 

 

§ 17 Benutzung des SoleRelaxpools

 

  1. Die Benutzung des SoleRelaxpools im Außenbereich richtet sich nach den durch Aushang bekannt gegebenen Tarifen.

 

  1. Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis unter 18 Jahren dürfen den SoleRelaxpool nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten besuchen. Kinder unter 5 Jahren haben keinen Zutritt.
     
  2. Die Verweildauer sollte aus gesundheitlichen Gründen maximal 20 Minuten am Stück betragen.
     
  3. Die Benutzung des SoleRelaxpools geschieht auf eigene Gefahr. Der Benutzer hat sicherzustellen, dass er hierfür die körperlichen Voraussetzungen mitbringt. Im Bedarfsfall sollte hierzu vorher der Hausarzt befragt werden.

 

 

§ 18 Benutzung des FitnessStudios

 

  1. Der Zugang zum FitnessStudio ist nur Clubmitgliedern (vertragliches Verhältnis) und anderen Gästen mit entsprechenden Eintrittstarifen gestattet. Der Zutritt ist ab 18 Jahren gestattet. Jugendliche unter 18 Jahren können eine Mitgliedschaft nur mit vorheriger Genehmigung der Eltern und einer ärztlichen Bescheinigung der Trainingsfähigkeit abschließen.

 

  1. Des Weiteren erhalten Tagesgäste kostenpflichtigen Zutritt zum FitnessStudio, die entweder als Hotelgast vom Dreiklang Business & Spa Resort eingecheckt oder einen entsprechenden Tarif gebucht haben.

 

  1. Um Gesundheitsschäden vorzubeugen, sowie die Sicherheit, die Sauberkeit und die Ordnung zu gewährleisten, ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

 

  1. Die Fitnessfläche sowie die Kursräume sind während des Trainings mit sauberen Sportschuhen und geeigneter Sportbekleidung zu betreten. Beim Training ist ein Handtuch als Unterlage zu benutzen. Cardiogeräte werden nach Benutzung vom Benutzer desinfiziert.

 

  1. Um allen Unfallverhütungsvorschriften zu genügen, sind Getränke nur in nicht zerbrechlichen Flaschen auf die Fitnessfläche und in den Kursräumen mitzunehmen. Weiterhin ist die Konsumierung der Getränke (Getränkepauschale) nur während der Trainingszeit gestattet.

 

  1. Das Mobiltelefon soll auf der Trainingsfläche immer auf lautlos oder Vibration eingestellt werden, damit andere Trainierende in ihrer Konzentration nicht gestört werden. Um dem Genüge zu tragen, sind Telefongespräche im FitnessStudio nicht gestattet.

 

  1. Die Mitnahme von Speisen ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.

 

 

§ 19 Speisen und Getränke

 

  1. Speisen und Getränke sind nur innerhalb des gastronomischen Bereiches inkl. in den zusätzlich ausgeschilderten Bereichen im ErlebnisBad und in den dafür vorgesehenen Bereichen der SaunaWelt einzunehmen. Es ist aus Hygiene- und Sicherheitsgründen nicht gestattet, die Speisen und Getränke in die übrigen Bereiche der HolstenTherme GmbH mitzunehmen.
     
  2. Sofern (Glas-)Scherben entstanden sind, ist unverzüglich das Personal der HolstenTherme GmbH zu informieren und andere Gäste in der Gefahrenstelle sind auf die Gefahr hinzuweisen.

 

  1. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken in die HolstenTherme GmbH ist nicht gestattet.

 

  1. Der Genuss von Alkohol ist auf ein vertretbares Maß beschränkt. Die HolstenTherme GmbH behält sich vor, den Ausschank von alkoholischen Getränken grundsätzlich und pro Gast zu begrenzen sowie alkoholisierten Gästen den weiteren Konsum zu untersagen.

 

§ 20 Bildaufnahmen

 

  1. Bildaufnahmen jeglicher Art (Fernsehen, Film, Video, Foto) dürfen nur mit Genehmigung der HolstenTherme GmbH erfolgen. Bei Zuwiderhandlungen ist die HolstenTherme berechtigt, das Löschen des Bildmaterials auf den jeweiligen Geräten und das Verschließen des Endgerätes im Garderobenschrank zu verlangen.

 

§ 21 Videoüberwachung

 

 

  1. Die Videoüberwachung erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Vermeidung von Straftaten, zur Beweissicherung bei Straftaten und zur Gewährleistung der Sicherheit für die Gäste. Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 DSGVO, wobei unsere Interessen sich aus den vorgenannten Zwecken ergeben.

 

§ 22 Sonstige Bestimmungen

 

  1. Das Verbraucherschlichtungsstellenverfahren nach VSBG findet keine Anwendung.
  2. Ausnahmen von den Regelungen der Nutzungsordnung können von der Geschäftsführung zugelassen werden.

 

 

Stand: 01.10.2022 • Betreiber: HolstenTherme GmbH

 

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